Da Spanien zum EU-Binnenmarkt gehört, entfallen für Reisende aus den EU-Mitgliedsländern die Zollbegrenzungen. Egal, ob Sie per Flugzeug oder mit der Fähre anreisen, einer Zollkontrolle werden Sie nur in Ausnahmefällen begegnen.
Waren können abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden, sofern diese nicht einem Ein- oder Durchfuhrverbot unterliegen oder ein gewerblicher Nutzen erkennbar ist.
Von einem gewerblichen Nutzen spricht der Zoll in der Regel dann, wenn eine »übliche Menge« der Waren überschritten wird. Folgende Tabelle zeigt die von der EU festgelegten Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung.
Sollten Sie aus Ländern einreisen, die nicht zur EU gehören (etwa der Schweiz), gelten natürlich nach wie vor Grenzwerte und Zollbestimmungen.
| Ware: | Menge: |
| Zigaretten | 800 Stück |
| Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) | 400 Stück |
| Zigarren | 200 Stück |
| Rauchtabak | 1 kg |
| Spirituosen | 10 Liter |
| Alkoholhaltige Süßgetränke (»Alkopops«) | 10 Liter |
| Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) | 20 Liter |
| Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) | 90 Liter |
| Bier | 110 Liter |
| Kaffee | 10 kg |
Quelle: Zoll
Wichtig für Reisen mit dem PKW: Auch der Kraftstoff unterliegt den Zollbestimmungen! Steuerfrei darf nur der Kraftstoff eingeführt werden, der sich im Tank des Fahrzeuges befindet.
Bei Einreisen nach Deutschland darf zusätzlich noch ein Reservekanister mit max. 20 Liter Kraftstoff mitgeführt werden.
Beachten Sie, daß je nach Durchfahrtsland jedoch andere Vorschriften gelten können!
(mab)